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Internistische Hausarztpraxis in Norderstedt

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Check-Up 35 (Gesundheitsuntersuchung)

Nicht gedacht für Patienten mit einer Herz-Kreislauf Dauermedikation (Jährliche Kontrolluntersuchung).

Der Check-Up 35 ist gewissermaßen ein "Gesundheits-TÜV": Alle drei Jahre können Frauen und Männer ab dem 36. Lebensjahr im Rahmen des gesetzlichen Vorsorgeprogramms als Kassenleistung eine Generaluntersuchung zur Früherkennung von eventuellen Krankheiten durchführen lassen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, Risikofaktoren und Frühsymptome einer Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Diabeteserkrankung zu entdecken, noch bevor sie ernste gesundheitliche Probleme bereitet. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Untersuchung bei Kraftfahrzeugen ist der Check-Up 35 jedoch freiwillig. Einige Krankenkassen honorieren zwar die regelmäßige Teilnahme ihrer Mitglieder mit unterschiedlichen Bonussystemen und Beitragsrabatten. Der vom Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform bereits verabschiedete Beschluss jedoch, chronisch Kranken, die sich zuvor nicht den entsprechenden Früherkennungsuntersuchungen unterzogen haben, eine Absenkung der Selbstbeteiligung an den Kosten für ihre Behandlung von zwei auf ein Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens zu verwehren, wurde im Juli 2007 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gekippt. Bis auf Weiteres muss also auch in Zukunft niemand, dem die Aussagekraft von Früherkennungsuntersuchungen wie dem Check-Up 35 zu gering oder deren Risiken zu hoch erscheinen, mit (finanziellen) Sanktionen rechnen.

Ziele und Bestandteile des Check-Up 35:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des dreijährlichen Check-Up 35 umfassen sich nicht nur klinische und labormedizinische Untersuchungen auf Anzeichen von insbesondere Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus. Ziel ist es, auch das individuelle Risiko für die Entstehung einer solchen Krankheit zu erfassen sowie die Patienten über eventuelle Konsequenzen der Untersuchungsergebnisse aufzuklären. Im einzelnen enthält der Check-Up 35 folgende Bestandteile:

Anamneseerhebung

  • Klinische Untersuchung
  • Laboruntersuchung (die Krankenkasse übernimmt Blutzucker, Gesamtcholesterin mit LDL und HDL, Triglyceride und Urinstix)
  • Beratung

Dazu steht zu Beginn einer jeden Check-Up-35-Untersuchung eine gezielte Anamnese, bei der der Arzt den Patienten nach aktuellen Beschwerden und früheren Erkrankungen, auch innerhalb der Familie, befragt. Außerdem kommen bestimmte Verhaltensgewohnheiten wie Ernährung, Alkohol- und Nikotingenuss, körperliche Betätigung sowie allgemeine soziale und berufliche Lebensbedingungen zur Sprache. Aus all diesen Informationen kann der Arzt sich ein Bild darüber machen, wie hoch das Erkrankungsrisiko für den individuellen Patienten ist.

Klinische und labormedizinische Untersuchung

Mit einer eingehenden körperlichen Komplettuntersuchung lassen sich bereits Frühzeichen einer Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Diabeteserkrankung aufspüren. Der Arzt wird sich einen Überblick über den Gesamtzustand des Patienten verschaffen und die Funktionsfähigkeit etwa von Sinnesorganen und Bewegungsapparat testen. Um den Zustand innerer Organe zu beurteilen, wird er unter anderem den Bauchraum abtasten, Herz- und Lunge abhören sowie den Blutdruck und die Pulsfrequenz messen. Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, ist eventuell die Aufnahme eines Elektrokardiogramms (EKG) erforderlich. Wichtige Informationen liefern auch Laboruntersuchungen von Blut- und Urinproben. Dabei werden zum einen Blutfett- (Cholesterin) und Blutzuckerwerte (Glukose) bestimmt und zum anderen wird der Urin auf rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit, Eiweiß sowie ebenfalls auf Glukose untersucht. Eine erweiterte Laboruntersuchung kann auf Wunsch als Selbstzahlerleistung (IGEL) durchgeführt werden, dazu fragen Sie unsere Medizinischen Fachangestellten.

Beratung

Ziel des Beratungsgesprächs ist einerseits die ärztliche Aufklärung über das individuelle Krankheitsrisiko. Im Vordergrund steht dabei, das Gesundheitsbewusstsein des Patienten zu wecken oder zu unterstützen, damit dieser die Möglichkeiten eines eigenen krankheitsvorbeugenden Verhaltens ausschöpfen kann. Zum anderen sollen die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen sowie deren mögliche Konsequenzen erklärt werden. Dabei kann es um erforderliche Behandlungsmaßnahmen gehen, die sich möglicherweise aus den Resultaten des Check-Up 35 ergeben, aber auch um eventuell änderungsbedürftige Lebenssituationen und Verhaltensgewohnheiten.

Ultraschalluntersuchungen und erweiterte Laborleistungen im Rahmen des Check-Up 35 sind nicht Leistungen der Krankenkasse und müssen, wenn gewünscht, selbst gezahlt werden, als sogenannte "individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)".

Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.